Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025 – Informationen zur Briefwahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Briefwahlunterlagen

Bundestagswahl 2025 – Stimmzettel eingetroffen!

Am heutigen Dienstag erhält die Stadtverwaltung die Stimmzettel für die Bundestagswahl, so dass alle bereits beantragten Briefwahlunterlagen zeitnah in den Versand gehen werden. 

Ab Mittwoch, den 05. Februar können die Unterlagen auch persönlich beim Briefwahlbüro in der Stadtinformation (Am Rathaus 2) beantragt werden. Ebenfalls können Sie auch persönlich vor Ort wählen.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag: 8:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:  8:00 Uhr - 12:30 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:              8:00 Uhr - 12:30 Uhr  14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:         8:00 Uhr - 12:30 Uhr  14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:                8:00 Uhr - 13:00 Uhr  

Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Stadt Backnang zurückgesendet werden. 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Backnang zu beantragen:

  • Sie können die Unterlagen online hier beantragen.
    Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
  • Darüber hinaus können Sie die Unterlagen wie folgt beantragen:
    Per E-Mail an organisation@backnang.de
    Per Fax an 07191/894-116
    Auf dem Postweg an die Stadt Backnang, Wahlamt, Am Rathaus 1, 71522 Backnang

Ein telefonischer Antrag oder ein Antrag per SMS ist nicht zulässig!

Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er diesen verloren hat, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.

Wenn Sie den Antrag für Andere stellen oder den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen für Andere abholen wollen, müssen Sie durch Vorlage einer auf die Antragstellung bzw. die Abholung der Unterlagen bezogenen schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.

Für die Erteilung der Vollmacht kann die/der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Nach Erhalt Ihrer Briefwahlunterlagen müssen Sie Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Stadt Backnang bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 20. Februar 2025, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Das Auswärtige Amt ermöglicht nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl.

Hinweis: Unter Umständen können kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aus.
 
Generell:
Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.
 
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der laufend aktualisierten Tabelle hier entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wahlamt

Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07191 894-337 oder per Mail unter organisation@backnang.de.

Weitere Infos zur Bundestagswahl

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