Urkundenanforderung

Für Personen, die in Backnang geboren sind, in Backnang geheiratet haben oder in Backnang verstorben sind, stellt das Standesamt Backnang Personenstandsurkunden aus.

Gebühr:

Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet in Baden-Württemberg 20,00 Euro. Die Gebühr ist bei persönlicher Abholung direkt beim Standesamt in bar zu entrichten. Bei schriftlicher Anforderung der Urkunde (per Post, Fax oder E-Mail) wird über die Gebühr eine Rechnung gestellt.

Berechtigter Personenkreis:

Urkunden werden grundsätzlich nur an die im Register genannten Personen, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner (bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlinge ausgehändigt (§ 62 Personenstandsgesetz). Sofern das verwandtschaftliche Verhältnis nicht durch Vorlage eines Ausweisdokuments nachweisbar ist, muss ein geeigneter urkundlicher Nachweis vorgelegt werden (zum Beispiel Stammbuch, Geburtsurkunde).

Unabhängig davon, ob die Urkunde

beantragt wird, bitten wir Sie, die Urkunde nur mittels unserer förmlichen Urkundenanforderung, die am unteren Ende des Textes per Link eingestellt ist, anzufordern. Bitte drucken Sie die Anforderung aus und unterschreiben Sie diese auch. Beachten Sie dabei, dass folgende Angaben immer aufgeführt sein sollten:

Bei Anforderung einer Geburtsurkunde, einer Internationalen Geburtsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen

  • Vollständiger Name gegebenenfalls auch Geburtsname der beurkundeten Person
  • Die Namen der Eltern, auch gegebenenfalls Geburtsname der Mutter
  • Das Geburtsdatum
  • Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert

Bei Anforderung einer Heiratsurkunde, einer Internationalen Heiratsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen

  • Angaben zu beiden Ehepartnern (Namen und Geburtsdaten)
  • Eheschließungsdatum
  • Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert

Bei Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen

  • Angaben zu beiden Lebenspartnern (Namen und Geburtsdaten)
  • Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert

Bei Anforderung einer Sterbeurkunde, einer Internationalen Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister

  • Name des Verstorbenen, gegebenenfalls auch Geburtsname
  • Sterbedatum oder zumindest Angabe des Sterbejahres
  • Angabe, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Antragsteller zum Verstorbenen stand (dient zur Prüfung der Berechtigung diese Urkunde zu erhalten)
  • Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert

Vordruck Urkundenanforderung (Word-Datei (DOCX, 17,7 KB), PDF-Datei (PDF, 362,8 KB)) . Bitte fügen Sie dieser Urkundenanforderung eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei. 

Wichtig: Urkunden aus Personenstandsregistern dürfen nur innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen ausgestellt werden. Dies sind bei Geburtenregistern 110 Jahre, bei Eheregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre. Nach Ablauf der Fortführungsfristen erhalten Sie Auskünfte beim Stadtarchiv. Stadtarchiv Backnang, Wilhelmstr. 32, 71522 Backnang; Telefon 07191 894-454, Fax 07191 894-145.