Unter dem Begriff der "verbindlichen Bauleitplanung" versteht man den Bebauungsplan. Er setzt die überbaubaren Grundstücksfächen, Art und Maß der baulichen Nutzung und die Erschließung der Grundstücke in einem räumlich abgegrenzten Bereich verbindlich fest. Er trifft Aussagen zur Nutzungsart, Geschosshöhe und zur Bebauungsform. Im Allgemeinen dient der Bebauungsplan als Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen.
Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Er stellt Ortsrecht dar und ist daher für den Bürger verbindlich. Anders aber als beim Gesetzgeber haben Sie beim Bebauungsplan die Möglichkeit aktiv mitzuwirken und Ihre Anregungen, während der vorgezogenen Bürgeranhörung mitzuteilen. Dies können Sie schriftlich, oder mündlich dem Stadtplanungsamt oder aber über das Kontaktformular auf unseren Internetseiten. Danach werden die von Ihnen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen geprüft, ob diese mit den Grundzügen der Planung und dem öffentlichen Interesse übereinstimmen. Der Bebauungsplan-Entwurf liegt 4 Wochen öffentlich aus. In diesem Zeitraum findet die öffentliche Anhörung statt. Anschließend erfolgt der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.
Aktuelle Bebauungspläne in der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Seite Bürgerbeteiligung.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Hier finden Sie Informationrn über in Kraft getretene Bebauungspläne seit 2017. Die Originale der Bebauungspläne können von interessierten Bürgern beim Stadtplanungsamt Backnang, während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden. Komplette Fassungen von DIN-Normen und Richtlinien sowie die Gutachten, auf die in den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften oder der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen wird, können aufgrund des Urheberrechtschutzes nur beim Stadtplanungsamt eingesehen werden.
"Strümpfelbach, Seewiesen" - Planbereich 04.23/3
Der Bebauungsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung in der Backnanger Kreiszeitung am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten.