Bundestagswahl am 23.02.2025 – Informationen zur Briefwahl
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Stadt Backnang zurückgesendet werden.
Bitte beachten Sie: Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Nach aktuellen Informationen wird dies voraussichtlich in Kalenderwoche 7 der Fall sein. Somit kann die Zustellung und der Rückversand der Briefwahlunterlagen nur in einem sehr kleinen Zeitfenster geschehen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Backnang zu beantragen:
- Sie können die Unterlagen online hier beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung. - Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
- Darüber hinaus können Sie die Unterlagen wie folgt beantragen:
Per E-Mail an organisation@backnang.de
Per Fax an 07191/894-116
Auf dem Postweg an die Stadt Backnang, Wahlamt, Am Rathaus 1, 71522 Backnang - Voraussichtlich ab Mitte Januar können die Unterlagen auch persönlich beim Briefwahlbüro in der Stadtinformation (Am Rathaus 2) beantragt werden. Die Öffnungszeiten sind:
Ein telefonischer Antrag oder ein Antrag per SMS ist nicht zulässig!
Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er diesen verloren hat, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Wenn Sie den Antrag für Andere stellen oder den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen für Andere abholen wollen, müssen Sie durch Vorlage einer auf die Antragstellung bzw. die Abholung der Unterlagen bezogenen schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Für die Erteilung der Vollmacht kann die/der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
Nach Erhalt Ihrer Briefwahlunterlagen müssen Sie Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Stadt Backnang bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 20. Februar 2025, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wahlamt
Falls Sie Fragen zur Wahl haben, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts unter 07191 894-337 oder per Mail unter organisation@backnang.de.
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