Gutscheinkarten 2025 für Inhaber von Landesfamilienpässen
Inhaber von Landesfamilienpässen können beim Rechts- und Ordnungsamt, Im Biegel 13, Bürgeramt und bei den Geschäftsstellen der Stadtverwaltung in den Stadtteilen Heiningen, Maubach, Steinbach, Strümpfelbach und Waldrems ihre neuen Gutscheinkarten, gegen Vorlage des Originals des Landesfamilienpasses, abholen.
Anträge auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses sind ebenfalls dort oder auf der Homepage der Stadt Backnang www.backnang.de/service/buergeramt-und-e-buergerdienste/Formulare erhältlich.
Folgende Anspruchsvoraussetzungen berechtigen zum Erhalt eines Landesfamilienpasses:
- Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 % Grad der Behinderung leben;
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld- berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Neben den Eltern können auch weitere, vorher in den Pass eingetragene Begleitpersonen, den Pass zusammen mit den Kindern nutzen.
Weitere Auskünfte werden gerne erteilt über buergeramt@backnang.de und unter den Rufnummern:
Sie können eine Online-Terminvereinbarung in den oben genannten Stadtteilgeschäftsstellen und in der Stadtmitte über die Homepage Online-Terminvereinbarung | Stadt Backnang vereinbaren. Oder Sie besuchen uns zu den offenen Sprechzeiten in der Stadtmitte, am Dienstag- und Donnerstagvormittag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.