Solarstrom effektiv im Haus nutzen

Gesetzesänderung vereinfacht gemeinschaftliche Nutzung von Solarenergie

Bildunterschrift: Dr.-Ing. Jochen Kögel (links) und Joachim Braun von der
BürgerEnergie Schwaikheim eG informierten über Nutzungsoptionen im Mehrfamilienhaus.
Foto: M. Tewald

Der Begriff „Mieterstrom“ führt in die Irre: Auch Besitzer von Eigentumswohnungen können im Mehrfamilienhaus von Solaranlagen profitieren. Nicht nur dieses Missverständnis konnten die Referenten des Informationsabends zu Solarstrom im Mehrfamilienhaus ausräumen: Dr.-Ing. Jochen Kögel und Joachim Braun von der BürgerEnergie Schwaikheim eG führten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kompetent und verständlich durch die komplexe Welt der Solarnutzung.

Zunächst wurden viele Basisinformationen vermittelt, z. B. welche Modulausrichtung welche Erträge bringen kann und welche Befestigungsmöglichkeiten es gibt. Anhand von Schaubildern konnten die ca. 30 Zuhörerinnen und Zuhörer nachvollziehen, welchen Weg der Strom vom Dach durch das Haus und die Zähler nimmt.

Im zweiten Teil des Vortrags erläuterten die Solarexperten dann die beiden Betriebsmodelle „Mieterstrom“ und „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ (gGV). Leicht verständlich war der eklatante Unterschied der beiden Wege: Beim Mieterstrom-Modell, das es schon einige Jahre gibt, wird der Betreiber der Solaranlage umfassend zum Stromlieferanten. Das heißt: Die Abnehmer werden ausschließlich von ihm mit Strom versorgt. Fehlt es an Solarstrom, muss er anderen Strom zu- und weiterverkaufen. Das ist komplex und mit den Pflichten eines Stromlieferanten ist viel bürokratischer Aufwand verbunden.

Ganz anders beim zweiten Modell, der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Dieses Konstrukt wurde erst Anfang des Jahres in Deutschland eingeführt und konzentriert sich auf die eigentliche Intention: den mit Solarenergie direkt vor Ort produzierten Strom zu einem attraktiven Preis an die Abnehmer im Haus weiterzugeben. Hier fallen viele aufwändige Regularien weg, und auch ein Wechsel der Nutzer ist nicht allzu kompliziert. Denn auch bei diesem Modell gilt die Freiwilligkeit. Jeder potenzielle Stromabnehmer im Haus kann sich für oder gegen das Angebot entscheiden und zudem jährlich seine Meinung ändern. Dass dann nicht physisch eingegriffen werden muss, ist ein besonderer Vorteil des Modells der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Verantwortlich für diese Erleichterung sind intelligente Zähler, die die Stromverteilung übernehmen.

„Am Ende soll es im alltäglichen Betrieb nicht komplizierter sein als die jährliche Nebenkostenabrechnung“, befand Simone Lebherz, die Leiterin der städtischen Stabsstelle für Klimamanagement. Bis alle technischen Umsetzungsdetails geklärt sind und ein Hausbesitzer oder eine Hauseigentümergemeinschaft problemlos auf die notwendige Technik samt Beratung zugreifen kann, wird es wohl noch bis Mitte 2025 dauern, prognostizierte Joachim Braun in seinem Fazit. Trotzdem gebe es aus seiner Sicht keinen Grund, mit der Beschaffung der Solaranlage noch zu warten: „Sie können so eine Anlage zum Beispiel zunächst auch noch ein Jahr lang als Volleinspeise-Anlage betreiben und dann die Technik nachrüsten und zum gGV-Modell wechseln.“