Anordnung eines Abbrennverbots für Feuerwerkskörper
Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Große Kreisstadt Backnang als Ortspolizeibehörde folgende erlässt die Große Kreisstadt Backnang als Ortspolizeibehörde folgende
Allgemeinverfügung:
Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist über das vom 02. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2024 und am 01. Januar 2025 im Bereich der historischen Innenstadt innerhalb der Grenzen der Grabenstraße im Nordwesten, dem Burgberg bzw. entlang der Murr im Nordosten sowie der Eduard-Breuninger-Straße, Am Schillerplatz und der Stuttgarter Straße im Südwesten bzw. Süden verboten.
Die Abgrenzung gilt entsprechend des beiliegenden Lageplans, der Bestandteil dieser Verfügung ist.
Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet, d. h. die Anordnung muss befolgt werden, auch wenn Widerspruch eingelegt wird. Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Hinweis:
Das Verbot nach § 23 Abs. 1 der 1. SprengV bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gesetzlich verboten.
Ergebnis der Jugendvertreter-Abstimmung 2024
Im Zeitraum vom 28. Oktober bis 17. November 2024 waren die Jugendlichen der Stadt Backnang und Umgebung eingeladen, ihre Stimme für die Jugendvertretung im Jugend- und Sozialausschuss abzugeben. Zur Wahl standen vier Kandidatinnen und Kandidaten. Insgesamt waren 6.269 Jugendliche wahlberechtigt. 410 von ihnen nahmen an der Abstimmung teil und gaben 776 gültige Stimmen ab. 44 Abstimmungsberechtigte haben ihre Wahl entweder nicht bestätigt oder keine Stimmen vergeben. Dies ergibt eine Wahlbeteiligung von 6,54 %, die im Vergleich zur letzten Jugendvertreterwahl 2022 (3,81 %) gestiegen ist.
Emilia Petkovski und Julia Schröder erhielten die meisten Stimmen und werden daher am 21. November 2024 in der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses als neue Jugendvertreterinnen bestellt. Felix Knietsch und Paul Simon werden als deren Stellvertretung benannt.
Die Stadtverwaltung Backnang und der Stadtjugendring Backnang gratulieren der neuen Jugendvertretung und bedanken sich herzlich bei allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihr Engagement sowie bei den Jugendlichen für ihre Teilnahme.
Stimmenverteilung (in Reihenfolge nach Anzahl):
Kandidat |
Anzahl Stimmen |
Emilia Petkovski (Jugendvertreter) |
216 |
Julia Schröder (Jugendvertreter) |
202 |
Felix Knietsch (Stellvertreter) |
201 |
Paul Simon (Stellvertreter) |
157 |
Polizeiverordnung
Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und Anlagen sowie zum Schutz gegen umweltschädliches Verhalten:
Grünflächensatzung
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Backnang hat am 25.04.2024 aufgrund §§ 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Grünflächensatzung beschlossen:
Widerspruchsrechts gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister