Der Grundsteuerwert zum 01.01.2025 wurde vom Finanzamt Backnang aufgrund Ihrer Angaben ermittelt und Ihnen zusammen mit dem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Wenn Sie keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, wurde der Grundsteuerwert vom Finanzamt geschätzt.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim Grundsteuerbescheid um einen Folgebescheid handelt.
Die Stadt ist an den vom Finanzamt erteilten Grundsteuermessbescheid gebunden. Eine Änderung kann durch einen begründeten, sowie form- und fristgerechten Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt erreicht werden. Sollte das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid ändern, wird die Stadt Backnang den Grundsteuerbescheid ebenfalls ändern.
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Backnang hat am 28.11.2024 mit einer Hebesatzsatzung den Hebesatz für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B in Höhe von jeweils 330 v.H. beschlossen. Der Hebesatz ist ab 01.01.2025 gültig. Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid oder wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erheben möchten, wenden Sie sich bitte an: Finanzamt Backnang, Spinnerei 48, 71522 Backnang, Tel. 07191/12-222
Bei sonstigen Fragen können Sie sich gerne persönlich in den Zimmern 108, 109, 110 oder unter Telefonnummer 07191/894-243 oder per E-Mail über grundsteuer@backnang.de oder per Brief an Große Kreisstadt Backnang, Stadtkämmerei, im Biegel 13, 71522 Backnang an uns wenden.