Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
- Halten Sie Abstand.
- Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
- Vermeiden Sie Erschütterungen.
- Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
- Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
- Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
- Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
- Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.
Kampfmittel sind
- alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
- oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
- nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.
Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.
Zuständige Stelle
- die nächstgelegene Polizeidienststelle
- der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart oder
- Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) als Ortspolizeibehörde
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.
Teilen Sie mit:
- Was haben Sie gefunden?
- Wo ist der genaue Fundort?
- Wer ruft an?
Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise
Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
02.02.2024 Regierungspräsidium Stuttgart