Beratung für Schwangere
Wenn Sie Fragen zu sozialen und rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt haben oder eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle suchen, finden Sie nachfolgend weiterführende Informationen. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Hilfe vor, während und nach der Schwangerschaft.
Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten Sie kostenlos, auf Wunsch auch anonym, zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen. Die Beratung werdender Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt soll Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen.
Von den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben
- soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt
- Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen
- die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Riskiken
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
- die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
- Beratung vor, während und nach pränataldiagnostischen Ergebnissen
- zur vertraulichen Geburt
Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt eines Kindes.
Vertiefende Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
- Portal www.familienplanung.de
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- www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-schwangere-in-not
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
08.01.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg