Fleischhygiene

Die amtliche Überwachung der Fleischhygiene dient dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Zoonosen und andere Infektionserreger, Parasiten, Rückständen aus Futter- und Tierarzneimitteln, Umweltchemikalien und anderen Stoffen sowie vor Täuschung durch Fleisch mit abweichender Beschaffenheit/Zusammensetzung. In diesem Rahmen werden zum einen die Schlachttieruntersuchung und die darauf folgende Fleischuntersuchung bzw. die Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung und zum anderen die gesonderte Kontrolle von Betrieben, die Fleisch gewinnen, be- und verarbeiten, durchgeführt.

Die Amtstierärzte im Rems-Murr-Kreis werden dabei in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung und in der Hygieneüberwachung in Fleischbetrieben durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten unterstützt.