Änderung der Landesbauordnung
Die untere Baurechtsbehörde in Backnang informiert, dass auf Grund der Änderung der Landesbauordnung bei Bauvorhaben künftig nicht mehr alle an das Baugrundstück angrenzende Parteien angehört werden müssen. Eine offizielle Anhörung der Angrenzer bzw. sonstiger Betroffener im baurechtlichen Verfahren erfolgt nach der neuen gesetzlichen Maßgabe und im Benehmen mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg nur noch bei Bauvorhaben, für welche Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Nachbarschutz dienen, notwendig sind.
Da die Baurechtsbehörde Backnang auch für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft zuständig ist, gilt diese Regelung auch für Bauvorhaben in Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal. Die dortigen Bauämter erhalten von der Baurechtsbehörde nach Eingang von Bauanträgen die Mitteilung, welche Angrenzer oder sonstige Betroffene für das Verfahren anzuhören sind.