Kein Feuerwerk nahe brandgefährdeten Gebäuden
Bitte um allgemeine Vorsicht und Rücksichtnahme
In Blick auf den anstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Backnang darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gemäß §23 Sprengstoffgesetz verboten ist. Daneben bergen Böller und Feuerwerkskörper ein erhöhtes Verletzungsrisiko und stellen für Wild- und Haustiere sowie Tiere in landwirtschaftlichen Stallungen einen erheblichen Stress dar. Vor diesem Hintergrund wird um allgemeine Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten.
Außerdem gilt an Silvester und Neujahr ganztägig ein Feuerwerksverbot im Backnanger Zentrum. Die Untersagung trägt der Vermeidung von Brandgefahren in der historischen Fachwerkstadt Rechnung. Weitere Informationen zum Feuerwerksverbot finden sich unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf www.backnang.de.