Bebauungsplan "Plattenwaldsiedlung" - Planbereich 05.12/19

Bebauungsplanverfahren

Der Gemeinderat der Stadt Backnang hat durch Beschluss vom 27.06.2024 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans aufgestellt und die Auslegung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durch­führung einer Umweltprüfung. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der nachfolgend näher bezeichneten förmlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

Worum es geht

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans wird im Rahmen der Innenentwicklung auf der bisherigen Freifläche Am Sommerrain die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung geschaffen.

Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH zugrunde, welcher nun planungsrechtlich gesichert werden soll. Die Umsetzung der vorliegenden städtebaulichen Konzeption ist durch das vorhandene Planungsrecht nicht gedeckt. Die Entwicklung des Quartieres als nachverdichteter Wohnstandort macht eine Neuaufstellung des Bebauungsplans erforderlich.

Auslage

Der Plan und die Begründung einschließlich der Verfahrensakten liegen vom 09.07.2024 bis 23.08.2024 beim Stadtplanungsamt Backnang, Verwaltungsgebäude Stiftshof 16, 2. Obergeschoss, im Foyer, während der Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahme

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail, per Fax und postalisch) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Auf das Kontaktformular für Anregungen wird hingewiesen.

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